In unserer Praxisgemeinschaft sind alle Menschen willkommen.
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder die Kosten selbst übernehmen möchten. Uns ist wichtig, dass Sie von Beginn an Klarheit und Sicherheit über die möglichen Abrechnungswege haben.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Welche Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall gelten, hängt von der jeweiligen Therapeutin ab.
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Gesetzlich Versicherte
Ab 1. Januar 2026 übernehme ich auch Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie vollständig. Sie brauchen dafür keine Überweisung.
In einem ersten Schritt können Sie einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren. Diese Sprechstunde dient dazu, Ihr Anliegen zu besprechen, erste Fragen zu klären und gemeinsam zu überlegen, welche Form der Unterstützung für Sie passend ist. Die Kosten für diese Termine werden ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wenn wir anschließend gemeinsam entscheiden, eine Therapie zu beginnen, stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme für Sie. Um alles Organisatorische kümmere ich mich – Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
Mir ist wichtig, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen und sich nicht mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen müssen.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in vielen Fällen von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe oder auch der Bundeswehr übernommen. Da die Regelungen je nach Versicherung und individuellem Tarif unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich, bereits vor Beginn der Therapie kurz Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
So lassen sich offene Fragen zu Umfang, Verfahren und benötigten Unterlagen frühzeitig klären, und einem reibungslosen Start steht nichts im Weg.
Selbstzahlende
Falls Sie Selbstzahler sind, können die Kosten einer Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten zählen zu den Krankheitskosten, die als zwangsläufig gelten, wenn sie entweder zur Heilung beitragen oder die Krankheit erträglicher machen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bei Unklarheiten oder zur Sicherheit an Ihren Steuerberater oder das örtliche Finanzamt.